Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Guntlin GmbH, Nuolerstrasse 14, 8855 Wangen. Mit der Auftragserteilung mündlich oder schriftlich erkennt der Kunde diese Bedingungen vollumfänglich an.
2. Angebot und Vertragsschluss
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Angebote: Alle Angebote der Guntlin GmbH sind freibleibend, sofern nicht explizit eine Gültigkeitsdauer angegeben ist.
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Vertragsschluss: Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch die Guntlin GmbH oder durch den Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
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Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt.
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Zahlungsziel: Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, sofern keine abweichenden Vereinbarungen (z. B. Akontozahlungen) getroffen wurden.
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Verzug: Bei Zahlungsverzug behält sich die Guntlin GmbH das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % zu berechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Guntlin GmbH. Die Guntlin GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register am Wohnsitz des Kunden einzutragen.
5. Lieferfristen und Montage
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Termine: Genannte Liefer- und Montagetermine sind Richtwerte. Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Verzögerungen durch Vorlieferanten haftet die Guntlin GmbH nicht für Verzögerungsschäden.
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Bauseitige Voraussetzungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Baustelle für die Montage zugänglich ist und alle notwendigen Anschlüsse bereitstehen. Wartezeiten, die durch bauseitige Verzögerungen entstehen, werden zusätzlich verrechnet.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
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Naturprodukt: Holz ist ein Naturprodukt. Farbliche Abweichungen, Äste, Strukturunterschiede oder geringfügiges Schwinden/Quellen sind keine Mängel, sondern typische Eigenschaften und berechtigen nicht zu Reklamationen.
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Mängelrüge: Der Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Montage zu prüfen. Mängel sind der Guntlin GmbH innert 10 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.
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Gewährleistungsfrist: Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Abnahme. Die Haftung beschränkt sich nach Wahl der Guntlin GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Abnahme
Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Montage schriftlich begründete Mängel rügt.
8. Haftung
Die Guntlin GmbH haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die Guntlin GmbH bearbeitet Personendaten gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Daten werden nur zur Auftragsabwicklung und zur Kundenpflege verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Guntlin GmbH.